Kosten
Erstgespräche: € 80,- (à 50 Minuten)
Einzeltherapie: € 80,- (à 50 Minuten)
Die Honorarkosten meiner therapeutischen Leistung sind gemäß §6 Abs.1 Z19 UstG umsatzsteuerbefreit. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen wird im Status „in Ausbildung unter Supervision“ leider nicht gewährt.
Kostenzuschuss
Kassenplätze können im Status „in Ausbildung unter Supervision“ nicht angeboten werden.
Zielgruppe
Junge Erwachsene, Erwachsene und ältere Menschen.
Einzelne Personen sowie Paare.
Frequenz
In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt. Abhängig von Ihrer individuellen Situation kann jedoch auch eine seltener oder häufiger stattfindende Sitzungsfrequenz sinnvoll sein. Die Dauer der Behandlung orientiert sich am Therapieprozess und wird regelmäßig gemeinsam besprochen. Letztlich bestimmen Sie die Therapiedauer nach Ihren Bedürfnissen.
Dauer
Die Länge der Psychotherapie variiert stark je nach Thema und persönlicher Situation. In Absprache mit der Therapeutin bestimmt der*die Klient*in sehr wesentlich den Fortgang und das Ende der Therapie.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Das sind etwa 45 Minuten Gesprächszeit und fünf Minuten für Terminvereinbarungen und Organisatorisches.
Absageregelung
Ein vereinbarter Termin ist eine für Sie reservierte Zeiteinheit. Falls Sie verhindert sind, bitte ich Sie, spätestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls muss die Einheit verrechnet werden. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich Ihre vereinbarte Therapiezeit entsprechend, das vereinbarte Honorar bleibt jedoch unverändert.
Online
Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit, die Einheiten online abzuhalten.
Online-Therapiestunden sind nach Absprache und nach den Rahmenbedingungen des Psychotherapiegesetz 2024 (Online-Psychotherapie § 39) möglich.
Verschwiegenheit & Dokumentation
Jedes Psychotherapiegespräch unterliegt der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990) – keinerlei Inhalte und Geheimnisse dürfen ohne Ihre Zustimmung nach außen mitgeteilt werden.
Psychotherapeut*innen haben über jede gesetzte psychotherapeutische Maßnahme (Vorgeschichte, Beginn der Psychotherapie etc.) Aufzeichnungen zu führen (§ 16a Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990).